| Steuerlich abzugsfähiger Liegenschaftsunterhalt | ||||
|
Aufweichung der Dumont Praxis |
||||
| Dank einem Verwaltungsgerichtsentscheid vom 16. September 2006 sind neu grössere Renovationen an bestehenden Liegenschaften, die innert den ersten fünf Jahren nach dem Kauf getätigt werden und die nicht einer Gesamtrenovation (d.h. Investitionsbetrag ist kleiner als 25% des Kaufpreises) entsprechen, praktisch in allen Fällen zu 100 % abzugsfähig. Beispiel Baujahr Liegenschaft 1987, 20 Jahre alt Ersatz Fenster 2007 Fenster haben eine steuerliche Lebensdauer von 25 Jahren (Broschüre Seite 19). Diese Lebensdauer ist nicht überschritten. Fazit: Der Ersatz dieser Fenster im Jahr 2007 ist zu 100 % abzugsfähig. |
||||
|
||||
| Wenn Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Ihr Treuhänder Daniel Schüepp und Team |