Steuerlich abzugsfähiger Liegenschaftsunterhalt

Aufweichung der Dumont Praxis
In den ersten 5 Jahren nach Kauf einer „Alt-Liegenschaft“ sind neu einiges höhere Abzüge möglich.

Dank einem Verwaltungsgerichtsentscheid vom 16. September 2006 sind neu grössere Renovationen an bestehenden Liegenschaften, die innert den ersten fünf Jahren nach dem Kauf getätigt werden und die nicht einer Gesamtrenovation (d.h. Investitionsbetrag ist kleiner als 25% des Kaufpreises) entsprechen, praktisch in allen Fällen zu 100 % abzugsfähig.

Beispiel
Baujahr Liegenschaft 1987, 20 Jahre alt
Ersatz Fenster 2007
Fenster haben eine steuerliche Lebensdauer von 25 Jahren
(Broschüre Seite 19).
Diese Lebensdauer ist nicht überschritten.

Fazit: Der Ersatz dieser Fenster im Jahr 2007
ist zu 100 % abzugsfähig.

Das detaillierte Merkblatt Liegenschaftsunterhalt des Kantonalen Steueramtes Aargau stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.

Wenn Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.

Ihr Treuhänder Daniel Schüepp und Team